Ihr Strompreis
Ihr Strompreis
Neben anderen Preisfaktoren setzt sich Ihr Brutto-Strompreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Nachfolgenden erläutern wir Ihnen, welche Bestandteile durch Steuern, Abgaben und hoheitlich veranlasste Belastungen zustandekommen.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom. Mit ihr wird der Verbrauch von elektrischem Strom innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert. Als Verbrauchsteuer ist die Stromsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Verbraucher getragen wird. Die Erhebung der Steuer erst beim Verbraucher würde jedoch zu einer unübersehbaren Vielzahl von Steuerschuldnern führen. Sie wird daher aus verwaltungsökonomischen Gründen beim Stromversorger als Steuerschuldner erhoben, der sie anschließend über den Strompreis an die Verbraucher weiterreicht. Die Steuer beträgt 2,05 Cent netto je Kilowattstunde. Die Stromsteuer fließt dem Bund als Einnahme zu.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, wird von einem Verkäufer für einen getätigten Umsatz durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an die Finanzbehörden abgeführt. Als Verbraucherabgabe ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Endverbraucher, dem Konsumenten, getragen wird. Technisch wäre es jedoch nicht möglich, die Umsatzsteuer beim Verbraucher zu erheben. Schuldner der Umsatzsteuer sind deshalb die Unternehmer, die ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen und damit einen Umsatz ausführen. Ihm obliegt es, die Umsatzsteuer auf die Empfänger seiner Leistungen als Bestandteil der Preise abzuwälzen. Für Stromlieferungen gilt der Regelsatz, der in Deutschland seit dem 1. Januar 2007 19% beträgt.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Strom und Gas dienen. Die Abgabe wird in Cent je Kilowattstunde Strom erhoben und richtet sich nach der Einwohnergröße der Gemeinde. Bis 25.000 Einwohner beträgt die Konzessionsabgabe 1,32 Cent, bis 100.000 Einwohner 1,59 Cent, bis 500.000 Einwohner 1,99 Cent und über 500.000 Einwohner 2,39 Cent.
EEG Umlage
Die EEG-Umlage ist eine hoheitlich veranlasste Belastung, die sich aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) ergibt. Die Produzenten erneuerbarer Energien erhalten für die Einspeisung in das Stromnetz einen festgelegten Betrag als Einspeisevergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber, die die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze betreiben, vermarkten den eingespeisten Strom täglich an der Leipziger Strombörse. Die Differenz zwischen Einspeisevergütung und dem Verkaufserlös an der Börse wird von den Übertragsungsnetzbetreibern jährlich für das folgende Kalenderjahr prognostiziert und auf den Stromverbrauch von Letztverbrauchern als Umlage in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Für das Jahr 2011 beträgt die Umlage 3,53 Cent netto je Kilowattstunde. Für das Jahr 2012 beträgt die Umlage 3,592 Cent netto je Kilowattstunde.
KWK-Umlage
Die KWK-Umlage ist eine hoheitlich veranlasste Belastung, die sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ergibt. Zweck des Gesetzes ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik Deutschland auf 25 Prozent durch den befristeten Schutz, die Förderung der Modernisierung und des Neubaus von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die Unterstützung der Markteinführung der Brennstoffzelle sowie die Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen, in die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung zu leisten. Die finanzielle Förderung wird auf den Stromverbrauch von Letztverbrauchern als Zuschlag umgerechnet und letztlich von den örtlichen Netzbetreibern vom Stromlieferanten erhoben. Für das Jahr 2011 beträgt die Umlage 0,03 Cent netto je Kilowattstunde. Für das Jahr 2012 beträgt die Umlage 0,002 Cent netto je Kilowattstunde.
StromNEV-Umlage
Für besonders energieintensive Unternehmen besteht seit der Neufassung der sog. Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) im August 2011 die erweiterte Möglichkeit, ganz oder teilweise von der Zahlung von Netznutzungsentgelten befreit zu werden. Diese werden für die Durchleitung von Strom gezahlt und fließen an den Betreiber des örtlichen Stromnetzes. Die durch die Befreiung entgangenen Netznutzungsentgelte werden auf alle Letztverbraucher von Strom umgelegt. Für das Jahr 2012 beträgt die die StromNEV-Umlage 0,151 ct/kWh netto pro Kilowattstunde.
Stand: 17.11.2011

